Arbeitsrecht

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sind vielerlei Fallgestaltungen denkbar, die die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts sinnvoll bzw. notwendig erscheinen lassen.

 

Beispielhaft seien hier für die außergerichtliche Tätigkeit genannt:

  • Bewertung von Dienst- und Arbeitsverträgen
  • Überprüfung von Kündigungen bzw. deren Voraussetzungen, wie zum Beispiel Abmahnungen, sowohl aus Sicht des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers
  • Begleitung beim Abschluss von Abfindungs- bzw. Aufhebungsverträgen
  • die Geltendmachung des Zeugnisanspruches und damit einhergehend die Überprüfung von Zeugnisinhalten
  • innerbetriebliche Schadensabwicklung
 

Selbstverständlich können alle diese Ansprüche bzw. damit in Zusammenhang stehende Streitigkeiten Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung sein, bei denen ich gerne die Vertretung für Sie übernehme.

 

Bekanntester und wichtigster Fall dürfte die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber sein. Hier gilt es seitens des Arbeitsnehmers insbesondere die Eilbedürftigkeit zu beachten.