Erbrecht

Der Tod eines nahestehenden Menschen ist ein Ereignis, das neben dem persönlichen Schmerz immer wieder zu Auseinandersetzungen führt, wie die Hinterlassenschaft aufgeteilt werden soll. Dabei kann es aufgrund falscher Annahmen zu nicht wieder gutzumachenden Verletzungen im emotionalen Bereich kommen. Trotzdem sollte niemand auf das Zustehende verzichten bzw. Ungeschuldetes auszahlen müssen. Daher ist es von Vorteil, wenn ein Rechtsanwalt mit der notwendigen und automatisch gegebenen sachlichen Distanz die Interessen des Hinterbliebenen vertritt.

 

Aber nicht nur ein die Verfolgung bzw. die Abwehr eines möglichen Erbrechts, sowohl wegen Verwandtschaft, aus Testament oder als Vermächtnisnehmer, sondern ebenso die Fixierung des eigenen Erblasserwillens steht im Fokus meiner Tätigkeit. Schwierigkeiten bei der Aufteilung des eigenen Hab und Guts unter den Hinterbliebenen können vermieden werden. Die genaue Ermittlung Ihrer Wünsche und die konfliktvermeidende, klare und juristisch korrekte Formulierung Ihrer letztwilligen Verfügung sind die Handlungsmaximen bei der Erstellung Ihrer letztwilligen Verfügung. Da die Beachtung der Formvorschriften unabdingbare Voraussetzung für die Verbindlichkeit einer solchen Verfügung ist, kläre ich Sie selbstverständlich dahingehend auf.

 

Gerne setze ich in Zusammenhang mit dem Eherecht zu sehende Verfügungen und Verträge unter umfassender Erklärung der einzelnen Bestandteile für Ehegatten auf. Ebenso begleite ich Sie beratend im Zusammenhang mit einer geplanten vorweggenommenen Erbfolge, zum Beispiel zur Sicherung des Grundeigentums aus Anlass einer möglichen Pflegebedürftigkeit.

 

Im Erbrecht beschäftige ich mich darüber hinaus unter anderem mit weiteren Fallgestaltungen:

  • Pflichtteilsrecht
  • Nachlaßauseinandersetzung
  • Testamentsanfechtung
  • Erbscheinserteilung
  • Erbenfeststellung
 

Die erfolgsorientierte Auseinandersetzung mit dem Betätigungsfeld des Erbrechts kann ohne Beachtung der Steuergesetzgebung nicht zufriedenstellend von statten gehen. Daher arbeite ich gerne mit Ihrem Steuerberater zusammen.