Strafrecht

Seit 19.12.2018 bin ich befugt, den Titel
„Fachanwalt für Strafrecht“
bei der Rechtsanwaltskammer zu führen. Als Wahl- und Pflichtverteidiger habe ich in einer Vielzahl von Fällen die besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse erworben.

Trotz allen Bemühens können die Informationen auf diesen Seiten nie ein persönliches Gespräch ersetzen. Gerade im Strafverfahren ist es wichtig, ein derartiges Gespräch mit mir über Ihr Anliegen so früh als möglich zu suchen.

In einem solchen Gespräch geht es zunächst darum, den Kern Ihres rechtlichen Anliegens herauszuarbeiten und überblicksartig Lösungsmöglichkeiten einschließlich der damit verbundenen Kosten aufzuzeigen. Erst danach stellt sich für Sie die Frage, ob sie mich mit Ihrer Beratung und/oder Vertretung beauftragen wollen.

 
Die möglichst frühzeitige Einbeziehung eines Rechtsbeistandes ist deswegen von so überragender Bedeutung, da bereits im Ermittlungsverfahren oftmals Fehler gemacht werden, die später nur erschwert oder gar nicht mehr korrigiert werden können. Denn kann erst nach Durchführung staatlicher Maßnahmen ein Strafverteidiger erreicht werden, ist es für eine effektive Verteidigung häufig zu spät. Die entscheidenden Weichenstellungen erfolgen nämlich bereits im Ermittlungsverfahren. Es stellt einen weit verbreiteten Irrtum dar, man könne als Angeklagter in der Hauptverhandlung noch seine Unschuld beweisen. Sie wollen Gerechtigkeit? Sie werden ein Urteil bekommen! Tatsächlich enden nämlich weniger als 5% aller Hauptverhandlungen mit einem Freispruch. Statistisch belegt ist hingegen, dass die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers nicht nur die Dauer von Zwangsmaßnahmen wie etwa Untersuchungshaft verkürzt, sondern im Falle einer Verurteilung auch positive Auswirkungen auf das Strafmaß hat.
 

Bei rascher Verteidigung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist es teilweise möglich, Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen abzuwenden durch Hinwirkung auf eine Verfahrenseinstellung oder eine geringere Sanktion.

 

Selbst nach einer erfolgten Verurteilung/Sanktionierung kann ich Ihnen Wege aufzeigen, wie die Folgen des Rechtsverstoßes abgemildert werden können. So sind zum Beispiel die Einräumung von Ratenzahlungsmöglichkeiten bei Geldstrafen, die Rückgabe von Asservaten und nicht zuletzt die Verkürzung von Sperrfristen Wirkungsbereiche der anwaltlichen Tätigkeit.

 

Der strafrechtliche Arbeitsbereich umfasst insbesondere die folgenden Teilgebiete:

  • Verkehrsdelikte (Trunkenheit im Verkehr, fahrlässige Körperverletzung/Tötung, Ordnungswidrigkeiten, Führerscheinfragen, „Punktekartei Flensburg“)
  • Eigentums- und Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug, Raub Erpressung usw.)
  • Körperverletzungsdelikte
  • Kapitaldelikte (Mord, Totschlag usw.)
  • Drogendelikte (Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz)
  • Sexualdelikte (sexuelle Nötigung, Vergewaltigung)
  • Korruptionsdelikte (z.B. Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr)
  • Umweltstrafrecht